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BStBK fordert Verlängerung der Abgabefrist auch für VZ 2020

Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Verlängerung der Abgabefrist der Jahressteuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene um drei Monate bis zum 31. Mai 2022 gefordert.

Die Pandemie-Lage hält weiter an und damit auch die enorme Arbeitsbelastung in den Steuerberaterkanzleien. Die Unterstützung durch Steuerberater ist für die meisten Unternehmen zur Krisenbewältigung unabdingbar. Als zentrale Akteure der Krisenbewältigung brauchen Steuerberater daher weitere Entlastung, um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können.

Eine gesetzlich geregelte Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 halten wir daher für dringend geboten. Der Berufsstand der Steuerberater braucht bereits jetzt eine Perspektive, um als Compliance-Instanz bei der Beantragung von Hilfen und als Stütze der Wirtschaft weiterhin so umfangreich helfen zu können.“

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