BStBK-Präsident fordert: Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Prof. Dr. Hartmut Schwab scharf.
→ Zum Schreiben des BStBK-Präsidenten an den Bundesfinanzminister