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BStBK-Präsident fordert: Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen

Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Prof. Dr. Hartmut Schwab scharf.

→ Zum Schreiben des BStBK-Präsidenten an den Bundesfinanzminister

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