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Corona-Arbeitsschutzverordnung erweitert: künftig zwei Testangebote pro Woche

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Die Art der Tests ist variabel - es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sein. Das Kabinett hat die Corona-Arbeitsschutzordnung noch einmal erweitert. Die vorangegangene Änderung war erst am 20. April in Kraft getreten.

>> Zur Pressemitteilung des BMAS

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