Corona Arbeitsschutzverordnung: Unternehmen müssen Tests anbieten
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt sie um eine entsprechende Verpflichtung. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
>> Weitere Informationen des BMAS oder der Bundesregierung
>> Zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die vbw hat dazu ergänzende Informationen veröffentlicht.
>> Zum Artikel der vbw "Angebotsverpflichtung für Corona-Tests in Unternehmen beschlossen"