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Corona Arbeitsschutzverordnung: Unternehmen müssen Tests anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt sie um eine entsprechende Verpflichtung. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

>> Weitere Informationen des BMAS oder der Bundesregierung

>> Zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die vbw hat dazu ergänzende Informationen veröffentlicht.

>> Zum Artikel der vbw "Angebotsverpflichtung für Corona-Tests in Unternehmen beschlossen"

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