Seitenbereiche

Corona-Basisschutzmaßnahmen in Bayern ab 03. April 2022

Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) erlaubt ab dem 03. April 2022 einerseits allgemeine Basisschutzmaßnahmen, andererseits strengere Regeln in sogenannten Hotspots. Bayern macht zunächst keinen Gebrauch von der Hotspotregelung, setzt aber die vorgesehenen Basisschutzmaßnahmen umfassend um. Dazu wurde nun die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) verkündet. Weitere Informationen fasst die vbw für Sie zusammen.

→ Weitere Informationen

 

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.