Corona-Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 27. Juli 2021
Am 27. Juli 2021 hat der Bayerische Ministerrat unter anderem über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Unter anderem wurden, nach dem Urteil des VGH und der damit verbundenen Aufhebung der Schließung von Bars und Kneipen, für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen folgende besonderen Vorgaben beschlossen: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig. Auch hinsichtlich der Maßnahmen in Schulen wurden neue Regelungen beschlossen: In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September 2021 gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. Alle Entscheidungen und weitere Informationen finden Sie unter untenstehenden Links zusammengefasst.
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