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Corona-Prämie - Auszahlungsfrist verlängert

Dank dem Corona-Steuerhilfegesetz konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die Frist, innerhalb derer ausgezahlt werden muss, bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Steuerfreibetrag von max. 1.500 € bleibt dabei unverändert. Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 € steuerfrei ausgezahlt werden könnten, aber es wird der Zeitraum für die Gewährung des Betrages gestreckt.

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