Seitenbereiche

Entlastungen für Eltern und Arbeitnehmer unter Dach und Fach

Der Bundesrat hat einem Gesetzespaket zugestimmt, das unter anderem Eltern, die wegen Schul- und Kita-Schließungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, rückwirkend zum 30. März mehr Entschädigung als bislang zubilligt. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Darüber hinaus werden Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld künftig bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt. Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent, gültig vom 1. Juli dieses Jahres bis 30. Juni 2021.

→ Weitere Informationen zu den Hilfen für Gastronomie und Beschäftigte

→ Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung für Eltern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.