Entlastungen für Eltern und Arbeitnehmer unter Dach und Fach
Der Bundesrat hat einem Gesetzespaket zugestimmt, das unter anderem Eltern, die wegen Schul- und Kita-Schließungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, rückwirkend zum 30. März mehr Entschädigung als bislang zubilligt. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Darüber hinaus werden Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld künftig bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt. Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent, gültig vom 1. Juli dieses Jahres bis 30. Juni 2021.
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