Entschädigungsausschluss für Ungeimpfte - Hinweise des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Hinweise zur Rechtsanwendung des Anspruchsausschlusses für nicht geimpfte Personen in § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG für Bayern veröffentlicht. Wichtige Informationen sowie die Hinweise zum Download hat die vbw auf ihrer Website veröffentlicht.