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Entschädigungsausschluss für Ungeimpfte - Hinweise des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat Hinweise zur Rechtsanwendung des Anspruchsausschlusses für nicht geimpfte Personen in § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG für Bayern veröffentlicht. Wichtige Informationen sowie die Hinweise zum Download hat die vbw auf ihrer Website veröffentlicht.

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