Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett heute den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen.
>> Zur Pressemitteilung des BMAS
Die Aufzeichnung des Webinars „Kurzarbeitergeld korrekt abrechnen“ vom 25. Februar 2021 mit Herrn Dr. Markus Meyer ist weiterhin hier abrufbar.
Die Vortragsfolien und weitere Informationen zur Thematik finden Sie im vollständigen Beitrag auf unserer Homepage.