Erneute Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 23. April 2021 in Kraft
Das Bundeskabinett hat eine weitere Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung verabschiedet. Die dritte Änderungsverordnung tritt am 23. April 2021 in Kraft. Durch die Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden die Arbeitgeber verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Weiterhin werden die Regelungen zum Arbeiten von Zuhause ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen und somit in der Arbeitsschutz-Verordnung gestrichen.
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