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Füracker: Keine Umsatzsteuer für Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen wegen Corona

Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat hat sich für eine Billigkeitsmaßnahme in einem Appell an Bund und Länder gewandt. Infolge der Ladenschließungen zur Eindämmung der Corona-Krise verfügen der Groß- und Einzelhandel über nicht verkäufliche Waren. Diese könnten gespendet werden, allerdings würde in diesem Zusammenhang Umsatzsteuer anfallen. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert Füracker daher, bei Sachspenden von Herstellern und Händlern an gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen auf die dafür anfallende Umsatzsteuer zeitweise zu verzichten. Angesichts der besonderen Verhältnisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schlägt Füracker eine zeitlich befristete Billigkeitsmaßnahme für diese Sachspenden bis zum 31. Dezember 2020 vor.

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