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Fristverlängerung bis zum 31.08.2021 - BMF-Schreiben vom 21.12.2020 überholt

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem gestrigen Schreiben die Steuererklärungsfrist für den VZ 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert. Dieses Schreiben hat zum Teil im Berufsstand für Verwirrung gesorgt, deshalb weisen wir auf Folgendes hin: Die von den Steuerabteilungsleitern am 04. Dezember 2020 beschlossene Fristverlängerung um einen Monat ist jetzt mit diesem BMF-Schreiben umgesetzt worden. Die am letzten Donnerstag (17. Dezember 2020) von den Koalitionsfraktionen mit dem BMF vereinbarte Fristverlängerung bis 31. August 2021 soll gesetzlich geregelt werden. Erste Formulierungshilfen liegen vor. Das parlamentarische Verfahren startet aber erst Anfang des nächsten Jahres und soll dann zügig umgesetzt werden. Die Regelungen werden voraussichtlich in ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

→ Zum BMF-Schreiben vom 21.12.2020

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