Fristverlängerung für Steuererklärungen - Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt. Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021, statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet. Auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 wurde beschlossen.
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