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Fristverlängerung: Videobotschaft von BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab

In dem aktuellen Video zeigt BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab auf, wie hilfreich die bisherigen verfahrensrechtlichen Erleichterungen der Finanzverwaltung in der Corona-Krise waren. Das war gut und hat vielen Kanzleien geholfen. Aber das muss sich für den Veranlagungszeitraum 2019 wiederholen, denn die Kanzleien unterstützen den Mittelstand noch immer intensiv und haben viel zu tun. Um die Kanzleien in ihrer Arbeit für das Gemeinwohl zu unterstützen, bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung für die Fristverlängerung bei Steuererklärungen. Diese Maßnahme kostet keine zusätzlichen Steuergelder, entlastet die Wirtschaft, entspannt die Arbeitsbelastung in den Kanzleien und Buchhaltungsabteilungen der Wirtschaft und hilft somit auch durch die Krise zu kommen.

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