Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz
Am 24. November ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Darin enthalten sind auch wichtige Regelungen, die das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senken sollen – etwa die Pflicht die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anzubieten und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.