IHK veröffentlicht Informationen zur Abschlussprüfung beim Kurzarbeitergeld
Nach Beendigung der Kurzarbeit im Betrieb steht regelmäßig die sogenannte Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit an. Diese Abschlussprüfungen werden standardmäßig bei Bezug von Kurzarbeitergeld durchgeführt. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat auf ihrer Website weiterführende Informationen zusammengefasst.