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Information des Bayerischen Landesamts für Steuern: Kurzinfo zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Auf Grundlage des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wird der allgemeine Steuersatz für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt.  Zur Klärung verschiedener, damit in Zusammenhang stehender Fragen hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinfo herausgegeben. In der Kurzinfo finden Sie verschiedene Beispielsfälle zu den einzelnen Branchen, bzw. Sonderregelungen.

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