Informationen zum Schulbetrieb an beruflichen Schulen
Für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen bis zum 26. März 2021 Prüfungen anstehen, kann bei Bedarf ab Montag, den 01. Februar 2021 Unterricht unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern [...] stattfinden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler findet der Unterricht gemäß Beschluss des Bayerischen Kabinetts bis 14. Februar 2021 weiterhin in Form von Distanzunterricht statt. Um weiterhin einen beständigen und kontinuierlichen Unterricht zu ermöglichen, werden die Frühjahrsferien im Schuljahr 2020/2021 durch eine zusätzliche Unterrichtswoche vom 15. bis 19. Februar 2021 ersetzt. In dieser Woche sind Auszubildende nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BBiG zum Besuch der Berufsschule freizustellen. Sofern organisatorisch geboten, können Berufsschulen in dieser Zeit auch eine Blockwoche ansetzen.