Informationsseite zur Überbrückungshilfe Corona
Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurden wichtige Informationen zur neuen Überbrückungshilfe Corona veröffentlicht. Die Website bietet unter anderem Informationen zur Antragsberechtigung, der maximalen Förderung, der Laufzeit des Programms sowie der im Vorfeld zu erbringenden Nachweise.
Zusätzliche Informationen zum Thema Überbrückungshilfe in Form von Checklisten und eines FAQ-Katalogs werden derzeit von Seiten der Bundessteuerberaterkammer ausgearbeitet und in Kürze zur Unterstützung unserer Mitglieder unter www.steuerberaterkammer-muenchen.de zur Verfügung stehen.
→ Zur Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie