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Inkrafttreten der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020

Die Rechtsverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie ist heute in Kraft getreten und wird mit Ablauf des 5. Juli 2020 außer Kraft treten.

→ Zur Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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