Inkrafttreten der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020
Die Rechtsverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie ist heute in Kraft getreten und wird mit Ablauf des 5. Juli 2020 außer Kraft treten.
→ Zur Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung