Kabinett beschließt Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Das Kabinett beschließt die Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dazu zählen die Erfüllung der 3-G Regelung auch durch Betreiber, Beschäftigte oder Ehrenamtliche mit Kundenkontakt sowie die Beschränkung der Pflicht zur Kontaktdatenerhebung.