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Kabinett beschließt Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das Kabinett beschließt die Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dazu zählen die Erfüllung der 3-G Regelung auch durch Betreiber, Beschäftigte oder Ehrenamtliche mit Kundenkontakt sowie die Beschränkung der Pflicht zur Kontaktdatenerhebung.

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