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Keine Elternentschädigung für vorgezogene Schulferien ab dem 19. Dezember 2020

In Bayern ist der Beginn der Weihnachts-Schulferien wegen der Corona-Pandemie auf den 19. Dezember 2020 vorgezogen worden. Aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium kam kurzfristig die Auskunft, dass es sich nach dessen Auffassung um echte Ferien und nicht nur infektionsbedingte Schulschließungen handelt. Das hat zur Folge, dass für Eltern in diesem Zeitraum keine Entschädigung für den betreuungsbedingten Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1a IfSG in Betracht kommt. Dieser Anspruch ist grundsätzlich für Ferienzeiten ausgeschlossen. Was dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet hat die vbw zusammengestellt.

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