Kurzarbeit: Informationen der BfA zu den Abschlussprüfungen
Um eine schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes an die Betriebe zu ermöglichen, wurden in der Bundesagentur für Arbeit Prozesse vereinfacht und beschleunigt. Anträge auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden nur vorläufig, ohne tiefer gehende Prüfung bewilligt. Gesetzlich ist vorgesehen, dass nach Beendigung der Kurzarbeit eine Schlussrechnung auf Grund einer sorgfältigen Abschlussprüfung ergeht. Bei der Abschlussprüfung werden die monatlich durch die Betriebe eingereichten Abrechnungen nochmal umfänglich geprüft und ein finaler Bescheid erstellt. Zweck der Abschlussprüfung ist es im Sinne der Versichertengemeinschaft sicherzustellen, dass Kurzarbeitergeld in der korrekten Höhe beantragt und ausgezahlt wurde. Außerdem soll den Betrieben Rechtssicherheit gegeben werden. Etwaige Unstimmigkeiten, die noch nicht behoben worden sind, können noch im Rahmen der Abschlussprüfung korrigiert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mittlerweile damit begonnen die Abschlussprüfungen vorzubereiten. In den kommenden Monaten werden alle Betriebe, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, angeschrieben und um Vorlage der relevanten Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsunterlagen, Arbeitszeitnachweise, Anwesenheitslisten, etc., gebeten. Die Übersendung der angeforderten Unterlagen ist für die Abschlussprüfung zwingend erforderlich. Nur bei Vorliegen der Unterlagen kann das Kurzarbeitergeld final festgesetzt werden und muss nicht zurückgefordert werden.