Kurzarbeitergeld: Abrechnungsfristen nicht verpassen
Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend maximal drei Monate Zeit, angezeigte, genehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit geltend zu machen und die Erstattung ausgezahlten Kurzarbeitergeldes (KuG) zu beantragen. Anträge für September müssen etwa bis spätestens Ende Dezember eingereicht werden. Achtung: Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Alle wichtigen Informationen zur Thematik hat die vbw in einem Beitrag für Sie zusammengefasst.