Kurzarbeitergeld: Anträge erst nach Ende des Abrechnungsmonats einreichen!
Vermehrt wurden Anträge auf Kurzarbeitergeld früher oder deutlich vor Ende des betreffenden Monats eingereicht. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld immer rückwirkend, nach Abschluss eines Monats, abgerechnet wird. Erst nach Prüfung der monatlichen Abrechnung erfolgt eine Auszahlung. Die Angaben der frühzeitig eingereichten Anträge unterscheiden sich oftmals von der tatsächlichen Kurzarbeit, weshalb zusätzlich Korrekturanträge eingereicht werden müssen, die jedoch die Bearbeitungsdauer in den Agenturen spürbar verlängern.
Im Sinne einer weiterhin sehr schnellen Bearbeitung bittet die Bundesagentur für Arbeit die Unternehmen und Betriebe, die Anträge auf Kurzarbeitergeld mit den vollständigen Daten des Monats erst nach Ende des Abrechnungsmonats einzureichen und damit Korrekturanträge zu vermeiden.