Kurzarbeitergeld: Anträge immer erst nach Ende des Abrechnungsmonats einreichen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unternehmen und Betriebe dazu aufgerufen, die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KuG) immer erst nach Ende des Abrechnungsmonates einzureichen, um Korrekturprozesse zu vermeiden und die KuG-Auszahlung nicht zu verzögern. Weitere Informationen hat die vbw unter untenstehendem Link für Sie zusammengefasst.