Kurzarbeitergeld: Regelung zur teilweisen Rückkehr aus Kurzarbeit und zum Wechsel vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat darüber informiert, dass sie eine Regelung für den Umgang mit Anfragen zu teilweiser Rückkehr aus der Kurzarbeit bei Filialisten und Wechsel vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilung getroffen hat.