Kurzarbeitergeld: Regelungen für 2021 teilweise veröffentlicht
Die aktuell geltenden Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) sollten bisher zum Jahresende 2020 auslaufen. Da Betriebe und Beschäftigte Planungssicherheit brauchen, hat sich das Bundeskabinett auf eine weitgehende Verlängerung der Regelungen bis Ende 2021 verständigt. Alle Regelungen sollen nahtlos zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.