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LfA-Bürgschaften

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kreditvorhaben, deren Durchführung für Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist. Die Bürgschaften werden gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen für Kredite übernommen, die ohne Bürgschaft der LfA mangels erforderlicher bankmäßiger Sicherheiten nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können. Weitere Informationen hat die vbw für Sie zusammengestellt.

→ Weitere Informationen

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