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LfA Rundschreiben 13/2020: Innovationskredit 4.0 –Einführung 80%iger Haftungsfreistellungen

Bei den Haftungsfreistellungen im Innovationskredit 4.0 bietet der Europäische Investitionsfonds (EIF) im Zuge der Corona-Pandemie kurzfristig und zeitlich befristet (vorerst bis 31. März 2021) äußerst attraktive Fördermöglichkeiten im Rahmen der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität an. Die LfA-Förderbank Bayern führt deshalb ab sofort als zusätzliches Förderelement 80%ige Haftungsfreistellungen ein. Voraussetzung für die Wahl der neuen Produktvarianten ist eine Finanzierung von Betriebsmitteln, wobei auch ein investiver Teil mit enthalten sein kann.

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