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LfA-Rundschreiben 19/2020: Verlängerung der LfA-Corona-Hilfen

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt, sodass die entsprechenden Hilfen bis 30.06.2021 weitergewährt werden können. An den im Zuge der Verlängerung vorzunehmenden Änderungen in den Merkblättern und Vordrucken für die LfA-Corona-Hilfen wird aktuell gearbeitet, sodass in einem Folgerundschreiben Mitte Dezember 2020 hierzu weitere Details mitgeteilt werden können.

→ Zum LfA-Rundeschreiben

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