Licht und Schatten beim Konjunkturpaket der Bundesregierung
Nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer hilft die vorgesehene Ausweitung des Verlustrücktrags im aktuell vorliegenden Konjunkturpaket der Bundesregierung vielen Unternehmen bei ihrer Liquiditätsplanung. BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab ist überzeugt: „Damit die Eigenkapitalbasis unserer Mandanten gestärkt ist und Insolvenzen verhindert werden können, müssen die aktuell entstehenden Verluste unmittelbar mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet werden können. Neben der nun avisierten betragsmäßigen Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeit ist nach unserer Auffassung allerdings auch eine zeitliche Ausweitung des Verlustrücktragszeitraum auf mindestens zwei weitere Jahre erforderlich und sollte bei der gesetzlichen Umsetzung berücksichtigt werden.“