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Licht und Schatten beim Konjunkturpaket der Bundesregierung

Nach Einschätz­ung der Bundes­steuer­berater­kammer hilft die vorge­sehene Aus­weitung des Verlustrück­trags im aktuell vor­liegen­den Konjunktur­paket der Bundes­regierung vielen Unter­nehmen bei ihrer Liqui­ditäts­planung. BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab ist überzeugt: „Damit die Eigen­kapital­basis unserer Man­danten gestärkt ist und Insol­venzen verhindert werden können, müssen die aktuell entstehen­den Verluste unmittelbar mit Gewinnen aus den Vorjahren ver­rechnet werden können. Neben der nun avisierten betrags­mäßigen Aus­weitung der Verlust­rücktrags­möglichkeit ist nach unserer Auf­fassung aller­dings auch eine zeitliche Aus­weitung des Verlust­rücktrags­zeitraum auf minde­stens zwei weitere Jahre erfor­derlich und sollte bei der gesetz­lichen Umsetzung berück­sichtigt werden.“ 

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