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Lockdown: Was gilt in Bayern? (Stand 31.05.2021)

Lockdown. Neustart. Lockdown. Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie nun schon die deutsche Wirt­schaft und somit auch die Steuer­berater auf Trab. Aber: Es sind Lockerungen in Sicht.
In Bayern gilt bis zum 06.06.2021 die 12. Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung. Nach dieser treten Lockerungen schneller, d. h. bei inzidenzabhängigen Lockerungen bereits ab dem 7. Tag und nicht mehr erst ab dem 8. Tag, in Kraft. Weitere Informationen sowie eine aktuell veröffentlichte Übersicht was wann gilt, finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

>> Weitere Informationen

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