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Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen: Schutz- und Hygienekonzepte

Nach § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) können die Kreisverwaltungsbehörden in den Bereichen Außengastronomie, Kinos, Kulturveranstaltungen und Sport Lockerungen vorsehen, wenn der regionale Inzidenzwert unter 100 beziehungsweise unter 50 liegt. Für die geöffneten Einrichtungen und Angebote gelten dann entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte, die sich nach den Vorgaben der zuständigen Staatsministerien richten müssen:

>> Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Gastronomie vom 06. Mai 2021 
>> Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Kinos vom 06. Mai 2021
>> Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern vom 06.Mai 2021
>> Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport 

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