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Mandantenbesuche in der Kanzlei

Mandantenbesuche in Steuerkanzleien sind weiterhin auch ohne das Erfordernis eines negativen SARS-CoV-2-Tests zulässig, da für Mandanten derzeit keine Testpflicht für den Besuch in Steuerkanzleien besteht (FAQ „Corona-Krise und Wirtschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege - Stand: 06.05.2021). Gleichwohl sind jedoch auch weiterhin die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu beachten!

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