Seitenbereiche

Missbrauch von Fördermitteln: Steuerberater als „Gütesiegel“ bei der Beantragung von Überbrückungshilfen

Pressemitteilung Nr. 008/2020 Berlin

Ein Bestandteil des Konjunktur­paketes vom 3. Juni 2020 ist auch eine neue Überbrückungs­hilfe für Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbständige. Betroffene kleinere Unternehmen und Selbständige sollen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuer­beraterkammer (BStBK), begrüßt diese Initiative, mit der die zeitkritische „Mittelstands­lücke“ geschlossen und ein Anschluss an die auslaufenden Programme der „ersten Stufe“ hergestellt werden soll.

Schwab: „Um Missbrauchs­fälle auszuschließen, setzt der Gesetzgeber bei der Bewilligung der Soforthilfen auf das Gütesiegel der Steuer­berater. Denn die Fördergelder fließen erst, wenn Steuerberater die geltend gemachten Umsatzrückgänge und fixen Betriebs­kosten in geeigneter Weise geprüft und bestätigt haben. Als Organ der Steuerrechts­pflege nehmen wir diese Aufgabe entschlossen an und sichern damit ab, dass Steuer­gelder wirklich nur da ankommen, wo sie auch hingehören.“

Weiter führt Schwab aus: „Missbrauch von Fördergeldern hat so keine Chance mehr. Um sicher zu stellen, dass das Gütesiegel auch von einem zugelassenen Steuerberater erteilt wurde, muss es einen Abgleich mit dem Berufs­register der Steuerberater­kammern geben. Denn nur hier geführte Personen sind über unser Berufsrecht an strikte gesetzliche Auflagen gebunden. Nur sie können diese Bestätigung erteilen.“ Für BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab steht fest: „Damit diese wichtige Maßnahme wirklich Wirkung zeigt, sollte hier ein bundeseinheitliches Vorgehen beschlossen werden. Die Zeit der Flicken­teppiche ist hoffentlich bald vorbei.“

Damit die Unternehmen zügig auf die Fördermittel zugreifen können, setzt sich die Bundessteuer­beraterkammer aktuell für ein möglichst einfaches, automatisiertes und bundeseinheitliches Verfahren ein.

[Quelle: Bundessteuerberaterkammer]

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.