Neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit heute in Kraft
Abstandsgebote, Mund-Nasen-Bedeckungen und Testnachweiserfordernisse zählen schon lange zum Alltag. Ein erster Schritt in Richtung Normalität: Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Verordnung wurde heute verabschiedet und gilt bis zum 02.06.2021. In Bayern werden demnach vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 06.05.2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.