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Positivliste Corona-Krise und Wirtschaft – Wer darf öffnen?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Positivliste aktualisiert. Aus der neuen Fassung geht u. a. hervor, welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. unabhängig von der Inzidenz geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen ausgeübt werden dürfen. Weiterführende Informationen finden Sie in unten verlinktem Dokument.

>> Zur Positivliste (Stand 11.03.2021)

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