Quarantäneentschädigung – Arbeitnehmererklärung zur Schutzimpfung
Nach § 56 Abs. 1 IfSG entfällt der Anspruch auf Quarantäneentschädigung für Personen, die die Quarantäne durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, hätten vermeiden können. Dies trifft auf die Covid-19-Schutzimpfung zu. Wichtige Informationen hat die vbw zusammengefasst.