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Regionaldirektion Bayern: Wichtige Information zum Kurzarbeitergeld

Die Regionaldirektion Bayern der Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass es für vom Lockdown betroffene Betriebe wichtig ist zu prüfen, wann diese zuletzt Kurzarbeitergeld abgerechnet und bewilligt bekommen haben. Sollten mindestens drei Monate vergangen sein, muss für Dezember eine erneute Anzeige gestellt werden. Eine Anzeige muss in dem Kalendermonat eingehen, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird. Unternehmen, die für Dezember Kurzarbeitergeld abrechnen wollen, müssen die Anzeige somit spätestens am 31.12.2020 bei der Agentur für Arbeit einreichen.

→ Zur Pressemitteilung 47 der Regionaldirektion Bayern

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