Rote Ampel: Geltende Regelungen auch für Steuerberaterkanzleien
Seit dem 09.11.2021 gelten im Freistaat Bayern verschärfte Regeln für den Kontakt und die Zusammenkunft von Menschen. Sie finden die dazu wichtigsten Vorschriften des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die u. a. für Ihre Kanzleien wie für jedes andere Büro von Dienstleistern auch gelten, zusammengestellt unter untenstehenden Links.