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Seit heute Pflicht für Arbeitgeber Selbst- und Schnelltests anzubieten

Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Die Änderungen erfolgten per Verordnung und sind mit dem heutigen Tag (20.04.2021) in Kraft getreten.

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