Sonderregelung zur Registrierung von Kassensystemen in Bayern, Nordrhein-Westfahlen, Hessen und Hamburg
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen für die betroffenen Unternehmer jedoch erhebliche zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen dar. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Regelungen, um die Frist bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Albert Füracker (Bayern), Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Michael Boddenberg (Hessen) und Andreas Dressel (Hamburg) geeinigt.