Steuerberater in Positivliste des StMGP berücksichtigt (Stand: 12.04.2021)
Im Rahmen der Neufassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021 kam vermehrt die Frage auf, ob Steuerberaterkanzleien ähnlich einem „Ladengeschäft“ bei bestimmten Inzidenzen die Prinzipien des Click&Meet, u.U. mit vorherigem negativen Testbescheid, auch von Steuerberater*innen anwenden müssen. Diese Frage wurde nun eindeutig durch die Positivliste des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in den dortigen FAQs „Corona-Krise und Wirtschaft“ beantwortet. Steuerberater sind neben anderen freien Berufen explizit bei denjenigen aufgeführt, die unabhängig von der Inzidenz geöffnet haben und ihre Leistungen erbringen dürfen.