Steuererklärungen 2019: Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige bis 31.03.2021 verlängert
Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer
Am 04. Dezember 2020 verkündete das Bundesfinanzministerium, dass für Steuerberater die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ihrer Mandanten um einen Monat, also bis zum 31. März 2021, verlängert wird.
Für Steuerberater ist das, so Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab, ein Tropfen auf den heißen Stein.