Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist bis 31.03.2022
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Diese Möglichkeit würde am 30.06.2021 auslaufen.
Neu: Am 28.05.2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31.03.2022 zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes erfolgt im Rahmen des Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes.