Seitenbereiche

Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist wird verlängert bis 31. März 2022

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem am 06. Mai 2021 im Bundestag verabschiedeten Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird die Frist, in der ausgezahlt werden muss, bis 31. März 2022 verlängert. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.

>> Weitere Informationen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.