Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte – Auszahlungsfrist wird verlängert bis 31. März 2022
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren. Mit dem am 06. Mai 2021 im Bundestag verabschiedeten Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird die Frist, in der ausgezahlt werden muss, bis 31. März 2022 verlängert. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.