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Update: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Neue FAQ vom 29. April 2021

Der Bayerische Ministerrat hat am 27. April 2021 erneut Anpassungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) beschlossen. Zur Umsetzung der Beschlüsse hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) am 27. April 2021 Änderungen der IfSMV veröffentlicht, die ab dem 28. April 2021 gelten.

Mit Blick auf die Abgrenzungsfragen zwischen zulässigen und unzulässigen Geschäftsöffnungen hat das StMGP seine FAQ aktualisiert.

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