Update: Veröffentlichung der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger
Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung sollen auch im beruflichen Kontext weitere Reduzierungen der Kontakte erfolgen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetzes die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen. Die vbw hat alles Wichtige in einem Überblick für Sie zusammengefasst.